Covid 19

COVID-19 PRÄVENTIONSKONZEPT

 lt. Schutzmaßnahmenverordnung vom 10.05.2023

 

Einleitung

Unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung der Bundesregierung, können wir unseren Shop ab 25. Mai 2021 wieder für alle Kundinnen und Kunden öffnen.

Die bboplus GmbH ist sich ihrer Verantwortung bewusst, weshalb wir einerseits alle Beteiligten über die Maßnahmen mit diesem Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in der Praxis empfehlen, aber vor allem auf die Eigenverantwortung der Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden und externe Dienstleister setzen!

Deshalb gilt besonders, dass alle Beteiligte, die sich krank fühlen, den Betriebsstätten der bboplus GmbH unbedingt fernzubleiben müssen!

Gesundheits-Check

Hat die oder der Beteiligte mindestens eines der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache (z.B. Allergie, eine andere bestätigte Diagnose) gibt?

·         Fieber

·         Husten

·         Halsschmerzen

·         Kurzatmigkeit

·         Plötzlicher Verlust oder starke Veränderung des Geschmacks- oder Geruchssinns

·         Durchfall

·         Übelkeit oder Erbrechen

·         Bauchschmerzen

·         Bindehautentzündung/gerötete oder juckende Augen

Wenn die oder der Beteiligte eines oder mehrere dieser Symptome hat, bleibt diese/r zu Hause bzw. darf die Betriebsstätten der bboplus GmbH keinesfalls betreten.

Bitte umgehend die Hausärztin bzw. den Hausarzt oder die telefonisch Gesundheitsberatung 1450 kontaktieren.

Covid-19-Ansprechperson

Die erste Covid-19-Ansprechperson der bboplus GmbH:

Frau Sonja Barosch
Tel. 0043 2236 710 882 – 0
sonja.barosch@bboplus.com
Erreichbar von Mo – Do: 7.30 – 16:00 Uhr

Bei Auftreten von Symptomen oder Verdachtsfällen ist Frau Barosch sofort zu kontaktieren!

 

 

Verhaltensregeln für Mitarbeiter(innen), Kundinnen, Kunden und Dienstleister (z.B. Speditionsfahrer/innen)

Allgemein

·         Wer sich krank fühlt bzw. Symptome (siehe Gesundheitscheckliste) aufweist, darf die Betriebsstätten der bboplus GmbH nicht betreten bzw. bleibt zu Hause.

·         Wer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte, darf die Betriebsstätten der bboplus GmbH nicht betreten bzw. bleibt zu Hause.

·         Generell gilt ein Mindestabstand von mindestens zwei Metern!

·         Niesen und Husten nur in den Ellbogen (Armbeuge). Keine Ansammlungen vor und nach dem Aufenthalt der Betriebsstätten. Umgehendes Verlassen des Geländes nach dem Aufenthalt in einer der Betriebsstätten der bboplus GmbH.

·         Keine Begrüßungen, Verabschiedungen und dergleichen mit Körperkontakt (z.B. Hand-schlag, High Fives, usw.)

Für Mitarbeiter(innen)

·         Alle Mitarbeiter(innen) werden mindestens einmal pro Woche mittels COVID-19 Antigen Schnelltest auf das Virus getestet – diese Testung wird professionell durch einen externen Partner durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert.

·         Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten!

·         Während der Diensterbringung dürfen keine Speisen und Getränke konsumiert werden – die Ausnahme stellt hier der Pausenraum dar!

·         Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2) für alle Mitarbeiter(innen) an allen Orten der bboplus GmbH – Ausnahme stellt auch hier das Konsumieren von Getränken und Speisen dar!

·         Regelmäßiges Händewaschen oder Hände desinfizieren!

·         Regelmäßiges Desinfizieren des Verkaufsshops samt Büroartikel mit besonderem Augenmaß auf jene Bereiche und Gegenstände, welche von mehreren Personen genutzt werden.

Für Kundinnen und Kunden

·         Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2) für Erwachsene, während sie sich in der Betriebsstätte aufhalten

·         Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten

·         In unserem Shop dürfen maximal 4 Kundinnen bzw. Kunden gleichzeitig sein!

Für externe Dienstleister (z.B. Speditionsfahrer/innen)

·         Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2) für Erwachsene, während sie sich in der Betriebsstätte aufhalten

·         Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten

 

Für externe Dienstleister (z.B. Speditionsfahrer/innen)

·         Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffene Personen kein Aufenthalt in einer der bboplus GmbH Betriebsstätten gestattet.

·         Die betroffene Person muss die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren und sich in Isolation begeben und die Ansprechperson der bboplus GmbH informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde:

·         Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt

·         Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde

·         Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde

Kontakt:

bboplus GmbH
IZ NÖ-Süd Straße 9 / 65 
2353  Guntramsdorf 

Telefon: +43 2236 710 882 - 0 
Fax: +43 2236 710 882 - 54
E-Mail: sonja.barosch@bboplus.com

 

 

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen viel Gesundheit und alles Gute in dieser schwierigen Zeit!

 

 

Angelika Fitzka

Geschäftsführerin

Im Mai 2023